Allgemeine Geschäftsbedingungen CarWrapping
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB erstellt über den Generator der Deutschen Anwaltshotline AG
Vertragspartner
Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden und
EightyNine ShirtStore
Adresse:
E-Mail-Adresse:info@eightynineshirtstore.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 297423756
nachfolgend Anbieter genannt, der Vertrag zustande.
1. Wir verkleben nach Herstellervorgaben Folie auf das in der Bestellung spezifizierte Fahrzeug in der Montagehalle von EightyNine ShirtStore. Der Auftraggeber hat das Fahrzeug zum vereinbarten Termin im nachfolgend beschriebenen Zustand bei dem, im Werksauftrag, bestimmten Montageort anzuliefern.
Um eine Folierung nach Herstellervorgaben zu ermöglichen muss das Fahrzeug wie folgt vom Auftraggeber vorbereitet sein:
2. Die zu verarbeitenden Flächen müssen von groben Verschmutzungen
befreit, gewaschen und entwachst sein.
3. Das Fahrzeug muss vollkommen trocken sein.
4. Es befinden sich keine Wertsachen im Fahrzeug. EightyNine ShirtStore über-
nimmt keine Haftung, für im Fahrzeug verbliebene, Wertsachen.
5. Das Fahrzeug sollte des weiteren keine:
5.1 Lackversiegelung vorweisen.
5.2 Beschädigungen am Lack wie z.B. Kratzer oder Steinschläge vor-
weisen.
6. Folierung auf defekten Oberflächen:
6.1 Bei Auftragserteilung übernimmt EightyNine ShirtStore keine Gewährleistung,
auf die Haltbarkeit und Verarbeitungsqualität, auf beschädigte und
stark verwitterte Bauteile.
6.2 EightyNine ShirtStore behält sich das Recht vor, beschädigte Bauteile
kostenpflichtig für eine Folierung vorzubereiten. Hierbei gelten
jedoch die bekannten Herstellervorgaben der Folienhersteller.
7. Bei der Fahrzeugfolierung muss zum Teil auf Lack und an Lack-
kanten geschnitten werden. Daraus resultierende Beschädigungen
des Lackes und somit entstehende Reklamationsansprüche
sind grundsätzlich ausgeschlossen.
8. Eine rückstandsfreie Entfernung der Folie kann nur bei Lack in
Erstausrüsterqualität garantiert werden. Hierbei greift EightyNine ShirtStore
auf die Vorgaben der Folienhersteller zurück.
8.1 Bei der Übergabe des Fahrzeugs kann EightyNine ShirtStore ein Übergabe-
protokoll erstellen. Darin wird der Zustand des Fahrzeuges bei Über-
gabe festgehalten.
8.2 Sofern das Fahrzeug nicht dem vorstehend genannten Zustand ent-
spricht, kann die Folierung ggf. nur gegen Mehrkosten erfolgen. Der
Mehraufwand zur Vorbereitung der vereinbarten Folierung wie z.B.
Beseitigung starker Verschmutzungen, Behandlung von Roststellen
oder Lackschäden, so hat der Auftraggeber die entstehenden Mehr-
kosten zu tragen.
8.3 EightyNine ShirtStore reinigt und entfettet die zu verarbeitenden
Flächen unmittelbar vor Montage von Folien. Eine Garantie der gänzlich
staubfreien Verarbeitung kann jedoch nicht gegeben werden. Staub-
und Lackeinschlüsse bis zu 3% der Fahrzeugfläche sind vom
Auftraggeber zu akzeptieren. Desweiteren sind Folienbeschädigungen
die durch Fahrzeugvibrationen oder Dichtungen verursacht werden von
einer Reklamation ausgeschlossen.
Preise
9. Der Preis einer Folierung durch EightyNine ShirtStore wird individuell berechnet
und beinhaltet keine Sonderarbeiten. Mehrkosten durch in Punkt
2. bis 6.2 beschriebenen Sachverhalt werden separat in Rechnung
gestellt. Der Auftraggeber erhält eine verbindliche Preisangabe für
die Fahrzeugfolierung, spätestens, mit der Zusammenfassung seiner
Bestellung.
9.1 Mehrkosten lt. Punkt 2. – 6.2 werden dem Auftraggeber vor Ausführung
mitgeteilt.
9.2 Im Fall von Widersprüchen gelten die Preise, die in der Zusammen-
fassung der Bestellung angegeben sind. Es sei denn, die allge-
meinen Umstände machen es offensichtlich, dass es sich bei dem
in der Bestellung ausgewiesenen Preis um einen Fehler handeln
muss.
9.3 Die Preisangabe von EightyNine ShirtStore versteht sich als Endpreis
inkl. der anfallenden Mehrwertsteuer.
Stundensätze
9.4 Unser Stundensatz beträgt 65,00 € zuzüglich MwSt.
Korrekturen
9.5
Unsere Arbeit beinhaltet nach der Präsentation 2 Korrekturgänge.
Weitere Korrekturgänge werden nach einem Stundensatz von 65,00 € zuzüglich MwSt. berechnet.
Was die Preise im Angebot beinhalten
9.6 Die Preise beinhalten 2 Korrekturgänge, sowie sämtliche Bildbearbeitungen.
Texte und Bilder werden hierbei vom Kunden geliefert. Die Nutzungsrechte (Lizenzen) für gelieferte Bilder oder Logos etc. muss der Kunde innehaben, da dies nicht kontrolliert werden kann.
Die Verantwortung liegt hierfür beim Kunden. Sollte der Kunde über keine Lizenz verfügen
übernimmt EightyNine ShirtStore keinerlei Haftung für Ansprüche Dritter.
Zusatzleistungen
9.7 Zusatzleistungen sind Leistungen die über das pauschale Angebot hinausgehen, wenn z.B. mehr als 2 Korrekturgänge erforderlich sind. Hierzu zählen auch Fahrtkosten im regionalen Raum, sie werden mit einer Kilometerpauschale (0,90 €/km plus Mwst.) plus Arbeitszeit in Rechnung gestellt (Pauschale). Treffen für Präsentationen und Besprechungen werden ebenso nach Arbeitszeit berechnet. Damit der Kunde den Überblick behält: Für solche Zusatzleistungen wird immer ein Arbeitsprotokoll erstellt, welches jedes mal aktualisiert und als PDF dem Kunden zugesendet wird.
Zusatzleistungen sind z.B.:
- Kosten nach dem 2. Korrekturgang
- Fahrtkosten und Fahrtzeiten im regionalen Raum (Pauschale)
- Termine wie Präsentationen und Besprechungen (Arbeitszeit)
Zahlungsbedingungen / Erfüllung
10. Bei Voll- & Teilfolierungen oder bei Aufträgen mit Terminvergabe
stellen wir dem Auftraggeber min. 50% der Auftragssumme als Vorkasse in Rechnung.
Der Restbetrag ist bei Fertigstellung fällig und bei Lieferung / Abholung
in Bar zu entrichten. Aufgrund der sofortigen Bestellung der Ware ist bei Storno oder
Rücknahme des erteilten Auftrages die Vorkassezahlung nicht erstattungsfähig.
10.1 Bei Aufträgen ohne Terminvergabe oder bei Auslieferung am Tag der
Auftragserteilung stellen wir unsere Rechnung bei Übergabe. Der
vereinbarte Preis ist bei Lieferung / Abholung in Bar fällig.
10.2 Im Einzelfall behalten wir uns das Recht vor, auch bereits bestehende
Geschäftsbeziehungen mit 100% Vorkasse zu bedienen.
10.3 Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung aller Ansprüche aus der
Geschäftsbeziehungen unser Eigentum. Erfüllungsort für Lieferung
und Zahlung ist der Standort von EightyNine ShirtStore. Gerichtsstand für
beide Seiten ist Aschersleben.
10.4 Der Auftraggeber haftet im vollem Umfang für einen Schaden, welcher
durch Nichterfüllung des Vertrages, EightyNine ShirtStore entstanden ist.
Gewährleistungen / Haftung
11 Die Folierungen werden nach Herstellervorgaben der Folienlieferanten
und unter Berücksichtigung der Haftungsrichtlinien ausgeführt.
11.1 Es gelten zudem die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht in
diesen AGB eine abweichende Regelung getroffen ist.
11.2 Alle Informationen, die EightyNine ShirtStore bereitstellt, sei es über
www.eightynineshirtstore.de oder über einen anderen Weg, haben rein
informativen Charakter. Zu Informationen in Sinne dieser Ziffer
zählen technische Angaben, Verarbeitungshinweise, Pflegehinweise,
Maß- und Leistungsbeschreibungen. EightyNine ShirtStore übernimmt hin-
sichtlich der Richtigkeit keine Gewähr. Für Art und Umfang der von
EightyNine ShirtStore zu erbringenden Leistung ist im Zweifelsfall allein die
Bestellzusammenfassung maßgebend.
11.3 EightyNine ShirtStore prüft nicht, ob vom Kunden gestellte und bestellte
Designs Rechte Dritter verletzen, dies ist ausschließlich Sache des
Auftraggebers. Eine Haftung von EightyNine ShirtStore besteht soweit nicht.
11.4 Für Kaufleute und Unternehmer gelten die Untersuchungs- und
Rügepobliegenheiten des §377 HGB und die auf 1 Jahr verkürzte
Verjährung bei Gewährleistungsansprüchen.
Allgemeine Haftung
12. Gegenüber Verbrauchern haftet EightyNine ShirtStore nur für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung der
Vertragspflicht handelt. Bei Vertragsverletzung haftet EightyNine ShirtStore im vollem
Umfang.
12.1 Gegenüber Unternehmern haftet EightyNine ShirtStore nur für vorsätzliche
oder fahrlässige Schäden. Liegt eine Verletzung der Vertragspflicht
vor, so haftet EightyNine ShirtStore nach den gesetzlichen Bestimmungen.
12.2 EightyNine ShirtStore haftet der Höhe nach nur im Rahmen des vereinbarten Vertragspreises, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
12.3 Für mittelbare Schäden haftet EightyNine ShirtStore nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit.
12.4 Die oben genannten Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse
gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit
sowie die Übernahme ausdrücklicher Garantien durch EightyNine ShirtStore
Haftungsfreistellung
13. EightyNine ShirtStore haftet nicht für Schäden an Fahrzeugteilen die
Bauart- und altersbedingt, trotz sachgerechter De- und Montage
entstehen können.
13.1 Der Auftraggeber hält EightyNine ShirtStore von allen Ansprüchen frei, die
gegenüber EightyNine ShirtStore von Dritten aufgrund einer Rechtsverletzung drohen. Die Freistellung schließt die Kosten einer Rechtsverteidigung sowie alle weiteren Kosten ein.
13.2 Der Auftraggeber ist verpflichtetet wahrheitsgemäß zur vollständigen
Aufklärung des Sachverhalts beizutragen.
14. – 15. Gewährleistung, Verjährung, Haftung
14.1 Werden Bedienungs- und Pflegeanweisungen nicht befolgt, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
14.2 Der Kunde muss die Vertragsgemäßheit der gelieferten Waren und Leistungen unverzüglich nach Erhalt prüfen. Mängel müssen sofort und schriftlich mitgeteilt werden. Versteckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können, können nur dann geltend gemacht werden, wenn sie EightyNine ShirtStore innerhalb von 2 Monaten nach Beginn des gesetzlichen Verjährungsbeginns schriftlich zugehen.
14.3 Beanstandete Ware ist EightyNine ShirtStore auf Verlangen zur Abholung am Ort der ursprünglichen Zustellung zur Verfügung zu stellen. Wurde die Ware bereits weitergeliefert oder an mehrere Empfänger verteilt, gehen eventuelle Kosten für das Zusammenführen der beanstandeten Ware nicht zu unseren Lasten.
14.4 Dem Auftraggeber obliegt die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
14.5 EightyNine ShirtStore leistet Gewähr für Mängel der Lieferung zunächst nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Das Recht auf Schadenersatz wird beschränkt auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
14.6 Im Fall verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückabwicklung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Der Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung ist ausgeschlossen. Bei einem nur geringfügigen Mangel steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu.
14.7 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware können produktionstechnisch bedingt sein und stellen keinen Mangel dar.
14.8 Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
14.9 Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Farbbezeichnungen und Größenangaben wie sie in Publikationen (Katalog, Internet, etc.) erscheinen, unterliegen keinerlei Normen. Aber selbst bei Farbbezeichnungen von denen die meisten Verbraucher eine Vorstellung haben kommt es oft zu Abweichungen. Leider lässt sich dieses Problem auch nicht durch die im Katalog abgedruckten oder im Internet wiedergegebenen Farbpunkte lösen. Jeder Monitor stellt Farben anders dar und Druckfarben entsprechen nicht dem Realen.
Geringfügige Abweichungen in Farbe oder Material des Artikels sowie geringfügige Farbabweichungen beim Druck oder der Folierung und andere Abweichungen der Veredelung wie z.B. bei Einwebungen, Prägungen und Stickereien aufgrund der Materialbeschaffenheit des Artikels und abweichender Materialbeschaffenheit des Artikels innerhalb einer Charge, werden vom Besteller toleriert, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Leichte Farbabweichungen bei unveränderten Nachbestellungen der gleichen Artikel sind insbesondere im Textilbereich unvermeidbar und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
15.0 Sämtliche Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren spätestens 6 Monate nach Ablieferung der vertraglichen Leistungen, bei Verbrauchern nach einem Jahr, sofern keine Arglist nachgewiesen ist. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Gefahrübergang gemäß Ziffer 5.
15.1 Gewährleistungsansprüche gegen EightyNine ShirtStore stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
15.2 Sämtliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde von sich aus in die vertragsgegenständliche Ware eingreift, sie – wie auch immer – modifiziert, unabhängig in welchem Umfang die Modifikation stattgefunden hat. Der Käufer verpflichtet sich daher, die Ware vor dem Modifizieren (Bedrucken, Besticken und Ähnliches) auf Übereinstimmung mit der bestellten Ware und etwaige Mängel zu untersuchen bzw. von weiteren Lieferanten untersuchen zu lassen.
15.3 Die Haftung von Mangelfolgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, EightyNine ShirtStore oder ihren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
15.4 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von EightyNine ShirtStore nicht. Etwaige Herstellergarantien bleiben davon unberührt.
15.5 Waren, und Materialien die EightyNine ShirtStore vom Kunden zur Weiterverarbeitung erhält, sind nicht gegen Elementarschäden versichert. Jegliche Haftungsansprüche für Beschädigungen die bei der Be- oder Verarbeitung entstehen, schließt EightyNine ShirtStore aus.
16. Gerichtsstand
16.1 Der Gerichtsstand ist Aschersleben. Verbraucher haben
Ihren Gerichtsstand an ihrem Wohnort. zusätzlich kann für Ver-
braucher der Gerichtsstand Aschersleben vereinbart werden.
16.2 Soweit einzelne Klausen dieser AGB unwirksam sind, bleiben die
übrigen Klauseln davon unberührt. Unwirksame Klauseln sowie
Regelungslücken werden durch eine wirksame Klausel ersetzt, die
dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich oder
bei einer Regelungslücke einem gerechten wirtschaftlichen Interessenausgleich
am nächsten kommt.
Schlussbestimmungen
16.3 Geänderte AGB werden den Nutzern bis spätestens einen (1) Monat
vor Inkrafttreten ausgehangen sowie auf der Webseite von
veröffentlicht.
16.4 Widerspricht der Auftraggeber nicht spätestens innerhalb von zwei
Wochen gelten geänderte AGB als angenommen.
16.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.